Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
Wer wird gefördert?
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden sowie freiberuflich Tätige, die Güterkraftverkehr durchführen und künftige Halter schwerer Nutzfahrzeuge sind. KMU werden besonders gefördert.
Was wird gefördert?
Die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und die bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung unter die noch nicht verbindlichen Schadstoffklassen EEV oder Euro VI fallen.
Wer wird nicht gefördert?
Sanierungsfälle und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Wie wird gefördert?
Zuschusshöhe pro Euro VI-Fahrzeug:
- 3.850 Euro je Fahrzeug (für Großunternehmen)
- 4.950 Euro je Fahrzeug (für mittlere Unternehmen)
- 6.050 Euro je Fahrzeug (für kleine Unternehmen)
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er durch die Förderung mehr Fahrzeuge anschafft oder die Fahrzeuge früher anschafft, als dies ohne die Förderung ohnehin geschehen wäre.
Wie wird die Förderung beantragt?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW zu stellen.
Die Antragsteller erhalten von der KfW eine Eingangsbestätigung.
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 20.03.2012



