Ausbildungsbonus (Agentur für Arbeit)

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber, die für förderungswürdige bzw. besonders förderungsbedürftige Jugendliche zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen, erhalten einen Ausbildungsbonus.

Was wird gefördert?

  • Zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben und sich bisher vergeblich um eine berufliche Ausbildung bemüht haben
  • Ausbildungsplätze für Jugendliche, die in der Krise aufgrund von Insolvenz, Schließung oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren.

Was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse, die bereits durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach SGB gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt

  • 4.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung 500 EUR unterschreitet,
  • 5.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 500 EUR und weniger als 750 Euro beträgt, und
  • 6.000 EUR, wenn die Ausbildungsvergütung mindestens 750 EUR beträgt.

Der Ausbildungsbonus kann zugunsten von schwerbehinderten Auszubildenden um 30% erhöht werden.

Wie ist die Förderung zu beantragen?

Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Andrea Schneider

Andrea Schneider


Zuletzt aktualisiert am: 05.04.2010

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