Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP)
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden.
Was wird gefördert?
- Die Beteiligung deutscher Unternehmen an Auslandsmessen.
- Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel interessierten Wirtschaftsverbände, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen sowie der beteiligten Bundesministerien und des AUMA.
Wer wird nicht gefördert?
- Firmen, die sich als Einzelaussteller an einer Messe beteiligen.
Wie wird gefördert?
Die Bundesförderung kommt den Firmen indirekt zugute, direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet.
In der Praxis haben sich verschiedene Formen der Beteiligungen am Auslandsmesseprogramm des Bundes entwickelt, bei denen die Möglichkeiten der Mitwirkung der Firmen sowie Art und Umfang der Aussteller-Unterstützung variieren.
- Firmengemeinschaftsausstellung
- Sonderschau
- Informationsstand
- Informationszentrum
- Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft
Der größte Teil der Beteiligungen des Bundes wird als Firmengemeinschaftsausstellung durchgeführt.
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