Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

Wer wird gefördert?

Unternehmen die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und die KMU - Definition der EU einhalten.

Welche Branchen werden gefördert?

Gewerbliche Wirtschaft sowie Freie Berufe mit Ausnahme von Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur, Unternehmen im Insolvenzverfahren oder in Zwangsvollstreckung

Was wird gefördert?

  • Analyse der Unternehmenssituation sowie der Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag, Verbesserungsvorschläge und konkrete Handlungsempfehlungen sowie detaillierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Vorschläge in die betriebliche Praxis zu den Themenbereichen
  • allgemeine Beratungen (wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater)
  • spezielle Beratungen (Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und Beratungen im Vorfeld eines Rating)
  • sowie Beratungen zu Umwelt- und Arbeitsschutz, von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Was wird nicht gefördert?

  • Beratungen in der (Vor-)Gründungsphase
  • Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, die Ausarbeitung von Verträgen, gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
  • Beratungen, deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet.

Wieviel wird gefördert?

Unternehmen und freiberuflich Tätige können Zuschüsse erhalten in Höhe von 50 % der Beratungskosten (Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro je Beratung).

Je Antragsteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro. (Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten/-innen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.

Wie wird die Förderung beantragt?

Antragstellung spätestens 3 Monate NACH Abschluß der Beratung und Begleichung der Beraterrechnung bei einer der zugelassenen Leitstellen, Auszahlung des Zuschusses über die BaFa.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner

Thorsten Ströher

Thorsten Ströher

Gerd K. Maier

Gerd K. Maier


Zuletzt aktualisiert am: 22.05.2011

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