Bürgschaftsbank - Bürgschaften für Existenzgründungen

Wer kann die Bürgschaft beantragen?

Existenzgründungen sowohl aus dem gewerblichen Bereich als auch Freie Berufe, auch Franchise-Unternehmen aus allen Branchen, die die KMU-Kriterien einhalten.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

Gefördert werden Vorhaben, die ein schlüssiges Gründungskonzept vorweisen können und als "betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll" eingestuft werden. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf der Prüfung des Vorhabens durch die Bürgschaftsbank selbst, sowie auf Stellungnahmen dritter Stellen, beispielsweise Kammern und Wirtschaftsverbände.

Was kann mitfinanziert werden?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Gründungs-, Anlaufkosten
  • Markteinführungskosten
  • Avale
  • Forschung und Entwicklung

Wie wird gefördert?

  • Ausfallbürgschaften für öffentliche Förderkredite, Darlehen und Kredite der Hausbank, Avale

Konditionen / Umfang

Bürgschaftsvolumen

  • Bürgschaften bis € 1,0 Millionen
  • max. 80 % der jeweiligen Kredite
  • Generell 80%-Bürgschaft für Kredite bis € 150.000.

Laufzeit

  • i. d. R. angepasst an die Laufzeit des zugrunde liegenden Darlehens

Konditionen

  • einmalig i. d. R. 1,0 % der genehmigten Bürgschaft
  • i. d. R. 0,8 % p. a. aus dem valutierenden Kreditbetrag

Sicherheiten

  • Persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
  • "bankübliche Sicherheiten" (sofern möglich), die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank zur Verfügung stehen

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung der Bürgschaft vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank, die auch das zu verbürgende Darlehen vergeben soll

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner


Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010

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