Bürgschaftsbank - Li50
Wer kann die Bürgschaft beantragen?
Gewerbliche Betriebe und Freie Berufe, die die KMU-Kriterien einhalten.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
Gefördert werden Vorhaben, die ein schlüssiges Konzept vorweisen können und als "betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll" eingestuft werden. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf der Prüfung des Vorhabens durch die Bürgschaftsbank selbst, sowie auf Stellungnahmen dritter Stellen, beispielsweise Kammern und Wirtschaftsverbände.
Was kann gefördert werden?
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Konsolidierungen
- Betriebsübernahmen
gemäß dem L-Bank-Liquiditätshilfeprogramm.
Wie wird gefördert?
- Ausfallbürgschaften in Höhe von 50% des L-Bank-GuW-Darlehens
Konditionen / Umfang
Bürgschaftsvolumen
- Bürgschaften bis € 1,0 Millionen
- 50 % der jeweiligen Kredite
Laufzeit
- i. d. R. angepasst an die Laufzeit des zugrunde liegenden Darlehens
Konditionen
- einmalig i. d. R. 1,0 % der genehmigten Bürgschaft
- laufende Bürgschaftsprovision ermittelt nach dem RGZS
Sicherheiten
- Persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
- "bankübliche Sicherheiten" (sofern möglich), die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank zur Verfügung stehen
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung der Bürgschaft vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank, die auch das zu verbürgende Darlehen vergeben soll
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
- Beschreibung des Liquiditätshilfeprogramms der L-Bank
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010



