Bürgschaftsbank - Li50

Wer kann die Bürgschaft beantragen?

Gewerbliche Betriebe und Freie Berufe, die die KMU-Kriterien einhalten.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

Gefördert werden Vorhaben, die ein schlüssiges Konzept vorweisen können und als "betriebswirtschaftlich tragfähig und sinnvoll" eingestuft werden. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf der Prüfung des Vorhabens durch die Bürgschaftsbank selbst, sowie auf Stellungnahmen dritter Stellen, beispielsweise Kammern und Wirtschaftsverbände.

Was kann gefördert werden?

  • Betriebsmittelfinanzierungen
  • Konsolidierungen
  • Betriebsübernahmen

gemäß dem L-Bank-Liquiditätshilfeprogramm.

Wie wird gefördert?

  • Ausfallbürgschaften in Höhe von 50% des L-Bank-GuW-Darlehens

Konditionen / Umfang

Bürgschaftsvolumen

  • Bürgschaften bis € 1,0 Millionen
  • 50 % der jeweiligen Kredite

Laufzeit

  • i. d. R. angepasst an die Laufzeit des zugrunde liegenden Darlehens

Konditionen

  • einmalig i. d. R. 1,0 % der genehmigten Bürgschaft
  • laufende Bürgschaftsprovision ermittelt nach dem RGZS

Sicherheiten

  • Persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter
  • "bankübliche Sicherheiten" (sofern möglich), die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank zur Verfügung stehen

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung der Bürgschaft vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank, die auch das zu verbürgende Darlehen vergeben soll

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner


Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010

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