Bürgschaftsbank - Starthilfe Baden-Württemberg
Wer kann die Bürgschaft beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gem. KMU-Definition der EU bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens
- tätige Beteiligung an einem Unternehmen
- Existenzfestigungen bis 3 Jahre nach Gründung oder Übernahme
Was kann mitfinanziert werden?
- Investitionskosten
- Kosten für Erstausstattung oder Aufstockung des Warenlagers
- Betriebsmittelbedarf
- Übernahmepreis bei Unternehmenserwerb
Konditionen / Umfang
Bürgschaftsvolumen
- 80% des über das L-Bank-Darlehen "Starthilfe Baden-Württemberg" zur Verfügung gestellten Darlehens
Laufzeit
- analog L-Bank-Darlehen
Bürgschaftsprovision
- einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0 % des Bürgschaftsbetrags sowie eine laufende Risikoprovision von 0,8 % p.a.
zzgl. Zinsen für das L-Bank-Darlehen
- Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zum letzten Tag des Monats fällig.
- Auszahlung: 98 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
- Hausbank erhält 80%ige Haftungsfreistellung durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank nach obligatorischen Beratungsgespräch bei der zuständigen IHK bzw. HK
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
- Programmbeschreibung der L-Bank zur Starthilfe Baden-Württemberg
- Merkblatt der L-Bank zum Programm Starthilfe Baden-Württemberg (pdf)
- Konditionenübersicht der L-Bank (pdf)
- Kreditantragsformular (pdf)
- DeMinimis-Erklärung (pdf)
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010



