Öffentliche Beteiligung
Bei den öffentlichen Beteiligungsinstitutionen (auch "mittelständische Beteiligungen") finden Unternehmen Kapitalbeteiligungen zu attraktiveren Konditionen als bei privaten Investoren, da die öffentlichen Geldgeber an der Mittelstandsförderung ausgerichtet und nicht rendite- oder exitorientiert handeln und auch nicht am Zuwachs an den Unternehmensreserven beteiligt werden (Rückzahlung erfolgt am Ende der Beteiligungslaufzeit zum Nominalwert).
In Baden-Württemberg ist dies die "Mittelständische Beteiligungsgesellschaft", die sich als stiller Beteiligter an mittelständischen Unternehmen beteiligt. Die Beteiligung ist zu verzinsen und steht üblicherweise für 10 Jahre zur Verfügung, ohne dass Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen genommen wird.
Durch die Ausgestaltung der Beteiligungen verbessern sich die Eigenkapitalrelationen, wodurch neuer Spielraum für Investionen entsteht.


