Eingliederungszuschuss

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten

Wie wird gefördert?

  • Arbeitgeber können 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als Lohnkostenzuschuss für max. 12 Monate erhalten.
  • Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.
  • Es ist nicht notwendig, dass der Arbeitsplatz neu geschaffen wird. Auch nicht neu geschaffene Arbeitsplätze kommen in Frage.
  • Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird, solange die Befristung doppelt so lang wie die Förderung ist. (Dies wird intern bei jeder Agentur für Arbeit individuell geregelt)
  • Die Zuschussgewährung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit vor Ort

Wie ist die Förderung zu beantragen?

Antragstellung VOR Arbeitsaufnahme bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit oder bzw. dem Träger der Grundsicherung.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner


Zuletzt aktualisiert am: 24.10.2010

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