Einstellung von Innovations­assistenten und Innovationsassistentinnen in kleinen und mittleren Unternehmen

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen, die 

  • das Vorhaben in einem in Baden-Württemberg ansässigen Betrieb des geförderten Unternehmens durchführen, 
  • zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr als 100 Beschäftige haben und 
  • nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, deren Beschäftigtenzahl die genannte Grenze überschreitet.

Was wird gefördert?

Neueinstellung und Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten, die ein Hochschulstudium mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung abgeschlossen haben. Einsatzbereich des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin muss die betriebliche Forschung und Entwicklung (FuE) sein.

Wieviel wird gefördert?

Das Unternehmen erhält zur Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten für die Dauer von zwölf Monaten einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 30 % des monatlichen lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin, maximal EUR 1.000 je Monat.

Wie wird die Förderung beantragt?

Antragstellung bei der L-Bank.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits eine bestimmte Person für die Stelle des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin ausgesucht worden sein, jedoch darf das Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestehen oder eingegangen worden sein.

Wo finde ich weitere Informationen?

 

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Reinhard Stück

Reinhard Stück


Zuletzt aktualisiert am: 29.03.2010

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