Energieeffizienzberatung
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Energieeffizienzberatung werden Beratungen gefördert mit dem Ziel, den Unternehmen Schwachstellen bei der Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge und Maßnahmenpläne auszuarbeiten, wie im Unternehmen Energie und Kosten eingespart werden können.
Die Berater müssen in der Beraterbörse der KfW für die Durchführung des Programms Energieeffizienzberatung freigeschaltet sind.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird in Form eines Zuschusses auf die Beratungskosten (maximal EUR 800 je Beratertag):
- Initialberatung (1- bis 2-tägig): Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars (max. EUR 640 pro Beratertag, Bemessungsgrenze EUR 1.600 Euro).
- Detailberatung (bis zu 10 Tage): Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag, Bemessungsgrenze EUR 8.000).
Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden.
Wie wird die Förderung beantragt?
Antragtellung VOR Beratungsbeginn mit einem Ausdruck des vervollständigten Online-Antragsformulars bei dem jeweiligen Regionalpartner der KfW (je nach Branche i.d.R. die örtliche zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer).
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung
- Einige ausgewählte Regionalpartner aus der Region RT / TÜ / S / ES / BB
- Online-Antragsformular
- Muster eines Beratervertrags (pdf)
- Muster eines Abschlussberichts (pdf) Initialberatung
- Muster eines Abschlussberichts (pdf) Detailberatung
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 20.09.2010



