ERP-Innnovationsprogramm
Wer kann den Kredit beantragen?
Freiberufler, Selbständige und etablierte Unternehmen (Gruppenumsatz max. EUR 500 Mio.), die sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, seit mehr als 2 Jahren am Markt aktiv sind und
- die ein innovatives Vorhaben in Deutschland durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen innovativen Beitrag wesentlich beteiligen (Programmteil I), oder
- ein innovatives Produkt, Verfahren oder Dienstleistung in Deutschland einführen oder sich an der Markteinführung wesentlich beteiligen (Programmteil II)
Für Kleine Unternehmen (KU) gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Rahmen dieses Programms.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung
Was kann mitfinanziert werden?
Programmteil I:
- Dem Vorhaben zurechenbare Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und EDV-Kosten;
- Einzelkosten für FuE-Aufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste;
- Investitionskosten, die für das FuE-Vorhaben anfallen;
- Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen;
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von FuE-Vorhaben.
Programmteil II:
- Kosten für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung und Marktinformation
- Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren (z. B. Produktionsaufbau).
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- Programmteil I: max. EUR 5 Mio je Vorhaben
- Programmteil II: max. EUR 1 Mio je Vorhaben
Der Gesamtbetrag wird aufgeteilt in einen klassisches Darlehen und eine Nachrangtranche, der Anteil der Nachrangtrange beträgt 60% des Gesamtbetrags bei einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 50 Mio, bei einem höheren Umsatz 50%. Auf Wunsch kann auch die Nachrangtranche auch verzichtet werden.
Finanzierungsanteil
- Programmteil I: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Programmteil II: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Kreditlaufzeiten
- bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
- endfälliges Darlehen: Laufzeit 12 Jahre
- bei Grundstücks-/Gebäudeinvestitionen Laufzeit von 20 Jahre / 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
- Betriebsmittelinvestitionen: 5 Jahre / max. 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
Zinsen
- Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
- Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit
- Auszahlung: 100 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Maximal 2 tilgungsfreie Jahre im Darlehensteil
- 7 tilgungsfreie Jahre in der Nachrangtranche
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
- Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist ausgeschlossen, bei einer reinen Darlahensfinanzierung (ohne Nachrangtranche) ist vorzeitige Rückzahlung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
- Hausbank erhält Haftungsfreistellung für die Nachrangtranche
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank