ERP-Innnovationsprogramm

Wer kann den Kredit beantragen?

Freiberufler, Selbständige und etablierte Unternehmen (Gruppenumsatz max. EUR 500 Mio.), die sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, seit mehr als 2 Jahren am Markt aktiv sind und

  • die ein innovatives Vorhaben in Deutschland durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen innovativen Beitrag wesentlich beteiligen (Programmteil I), oder
  • ein innovatives Produkt, Verfahren oder Dienstleistung in Deutschland einführen oder sich an der Markteinführung wesentlich beteiligen (Programmteil II)

Für Kleine Unternehmen (KU) gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Rahmen dieses Programms.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

  • marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung

Was kann mitfinanziert werden?

Programmteil I:

  • Dem Vorhaben zurechenbare Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und EDV-Kosten;
  • Einzelkosten für FuE-Aufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste;
  • Investitionskosten, die für das FuE-Vorhaben anfallen;
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen;
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von FuE-Vorhaben.

Programmteil II:

  • Kosten für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung und Marktinformation
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren (z. B. Produktionsaufbau).

Konditionen / Umfang

Kreditbetrag

  • Programmteil I: max. EUR 5 Mio je Vorhaben
  • Programmteil II: max. EUR 1 Mio je Vorhaben

Der Gesamtbetrag wird aufgeteilt in einen klassisches Darlehen und eine Nachrangtranche, der Anteil der Nachrangtrange beträgt 60% des Gesamtbetrags bei einem Gruppenumsatz von bis zu EUR 50 Mio, bei einem höheren Umsatz 50%. Auf Wunsch kann auch die Nachrangtranche auch verzichtet werden.

Finanzierungsanteil

  • Programmteil I: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Programmteil II: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Kreditlaufzeiten

  • bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
  • endfälliges Darlehen: Laufzeit 12 Jahre
  • bei Grundstücks-/Gebäudeinvestitionen Laufzeit von 20 Jahre / 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Betriebsmittelinvestitionen: 5 Jahre / max. 1 tilgungsfreies Anlaufjahr

Zinsen

  • Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
  • Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
  • Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS

Tilgung

  • Maximal 2 tilgungsfreie Jahre im Darlehensteil
  • 6 tilgungsfreie Jahre in der Nachrangtranche
  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
  • Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist ausgeschlossen, bei einer reinen Darlahensfinanzierung (ohne Nachrangtranche) ist vorzeitige Rückzahlung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Sicherheiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner

Reinhard Stück

Reinhard Stück


Zuletzt aktualisiert am: 20.09.2010

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