ERP - Startfonds
Wer kann die Beteiligung erhalten?
Antragsberechtigt sind kleine Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Deutschland mit bis zu 50 Beschäftigten und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR ("kleine Unternehmen").
Voraussetzungen
Eine KfW-Beteiligung ist i.d.R. möglich, wenn
- wenn ein weiterer Beteiligungsgeber sich als Leadinvestor in mindestens gleicher Höhe beteiligt (d.h. üblicherweise 50% Beteiligung der KfW).Befristet bis zum 31. Dezember 2010 kann sich die KfW im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch bis zu 70% an der Koinvestition beteiligen, jedoch grundsätzlich nur zu gleichen Konditionen wie der Leadinvestor.
- dieser weitere Beteiligungsgeber auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages die Beteiligung der KfW mitbetreut
- das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zehn Jahre ist.
- die Entwicklungsanteile, die den innovativen Kern der Unternehmenstätigkeit betreffen, im Unternehmen selbst erbracht werden
Was wird nicht gefördert?
- Auftragsentwicklungen
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Art und Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt als Beteiligung
- die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors
- bis 31.12.2010 beträgt die Höhe der Beteiligung bis zu EUR 6 Mio., die auf verschiedene Finanzierungsrunden aufgeteilt werden können (üblicherweise EuR 3 Mio.)
- die erste und jede mögliche weitere KfW-Beteiligung kann maximal bis zu 2,5 Mio. EUR, bei 70-prozentiger Beteiligung der KfW an der Koinvestition maximal bis zu 1,75 Mio. EUR je Zwölfmonatszeitraum betragen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Einreichung des Antrrags direkt bei der KfW.
Wo finde ich weitere Informationen?