ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Wer kann den Kredit beantragen?
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Freiberufler
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen, können für die Investitionen einen Kredit erhalten.
- Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ( Public Private Partnership -Modelle) - nur für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen gemäß Programmteil A.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder in der Sanierung sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Für Kleine Unternehmen (KU) gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Rahmen dieses Programms.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Investitionen im Umweltschutz-Bereich
Was kann mitfinanziert werden?
Programmteil A - Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen:
- Investitionen zur Luftreinhaltung, inklusive der Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge und der Errichtung von Betankungsanlagen
- Abfallvermeidung
- Abwasserreinigung
- Boden- und Grundwasserschutz
- Altlastenbeseitigung
- effiziente Energieerzeugung und -verwendung
- Errichtung und Ausbau von Verkaufsräumen im Einzelhandel
- etc.
Programmteil B - Sonderfonds "Energieeffizienz in KMU":
Energieeffizienzinvestitionen von KMU, beispielsweise
- Energietechnik
- Gebäudehülle
- Wärmerückgewinnung, Abwärmennutzung
- etc.
Nicht gefördert werden:
- Erwerb von Grundstücken
- Maßnahmen zur Senkung des Treibstoffverbrauchs im Logistik-, Verkehrs- und Fahrzeugbereich
- Erneuerbare Energien-Anlagen und KWK-Anlagen, die ausschließlich oder überwiegend zur Netzeinspeisung dienen
- Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird
- Umschuldungen / Nachfinanzierungen bereits begonnener Fördervorhaben
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- Programmteil A: i.d.r. bis zu EUR 2 Mio je Vorhaben (Ausnahmen auf Antrag zulässig)
- Programmteil B: max. EUR 10 Mio je Vorhaben
Finanzierungsanteil
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen
Kreditlaufzeiten
- bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
- bei einer technischen / ökonomischen Nutzungsdauer der Investitionen von mehr als 10 Jahren ist eine Laufzeit von 20 Jahren / höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Zinsen
- Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
- Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit (bzw. für die ersten 10 Jahre bei 20jähriger Laufzeit)
- Auszahlung: 100 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
- Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
Wo finde ich weitere Informationen?
- Merkblatt der KfW zum ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
- Merkblatt der KfW zum Programmteil "A - Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen"
- Merkblatt der KfW zum Programmteil "B - Sonderfonds Energieeffizienz in KMU"
- Aktuelle Konditionen der KfW-Kredite
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 30.09.2010



