ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Wer kann den Kredit beantragen?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie Freiberufler
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen, können für die Investitionen einen Kredit erhalten.
  • Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ( Public Private Partnership -Modelle) - nur für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen gemäß Programmteil A.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder in der Sanierung sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Für Kleine Unternehmen (KU) gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Rahmen dieses Programms.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

  • Investitionen im Umweltschutz-Bereich

Was kann mitfinanziert werden?

Programmteil A - Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen:

  • Investitionen zur Luftreinhaltung, inklusive der Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge und der Errichtung von Betankungsanlagen
  • Abfallvermeidung
  • Abwasserreinigung
  • Boden- und Grundwasserschutz
  • Altlastenbeseitigung
  • effiziente Energieerzeugung und -verwendung
  • Errichtung und Ausbau von Verkaufsräumen im Einzelhandel
  • etc.

Programmteil B - Sonderfonds "Energieeffizienz in KMU":

Energieeffizienzinvestitionen von KMU, beispielsweise

  • Energietechnik
  • Gebäudehülle
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmennutzung
  • etc.

Nicht gefördert werden:

  • Erwerb von Grundstücken
  • Maßnahmen zur Senkung des Treibstoffverbrauchs im Logistik-, Verkehrs- und Fahrzeugbereich
  • Erneuerbare Energien-Anlagen und KWK-Anlagen, die ausschließlich oder überwiegend zur Netzeinspeisung dienen
  • Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird
  • Umschuldungen / Nachfinanzierungen bereits begonnener Fördervorhaben

Konditionen / Umfang

Kreditbetrag

  • Programmteil A: i.d.r. bis zu EUR 2 Mio je Vorhaben (Ausnahmen auf Antrag zulässig)
  • Programmteil B: max. EUR 10 Mio je Vorhaben

Finanzierungsanteil

  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen

Kreditlaufzeiten

  • bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
  • bei einer technischen / ökonomischen Nutzungsdauer der Investitionen von mehr als 10 Jahren ist eine Laufzeit von 20 Jahren / höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

Zinsen

  • Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
  • Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit (bzw. für die ersten 10 Jahre bei 20jähriger Laufzeit)
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
  • Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS

Tilgung

  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
  • Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist  gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Sicherheiten

  • individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner


Zuletzt aktualisiert am: 30.09.2010

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