Existenzgründungsberatung Handwerk
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die
- eine Unternehmensgründung planen, oder
- beabsichtigen, sich tätig an einem existierenden Unternehmen zu beteiligen, oder
- in begründeten Ausnahmefällen bereits bis zu einem Jahr lang selbständig sind, wenn die Vollexistenz der Gründung / Beteiligung noch nicht gesichert ist und es sich um ein Mikrounternehmen handelt
Welche Branchen werden gefördert?
- Handwerksbetriebe
Was wird gefördert?
Beratung in der (Vor-)Gründungsphase (z.B. Erstellung / Konkretisierung des Businessplans, Marketing- und Vertriebskonzeption, Rentabilitäts-/Finanzierungs-/Liquiditätsplanungen, Vorbereitung und Unterstützung bei Bankgesprächen
Was wird nicht gefördert?
- Steuerberatung
- Rechtsberatung
Wie wird gefördert?
Gefördert wird in Form eines Landeszuschusses zu den Beratungskosten, dadurch Reduzierung des Eigenanteils des Gründers auf EUR 150 je Beratertag (ab einer Beratungsdauer von 2 Tagen ist 1 Tag völlig kostenfrei). Die Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtrechnungsbetrag berechnet und ist nicht förderfähig.
Wie wird die Förderung beantragt?
Antragstellung VOR Beratungsbeginn bei der BWHM
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010





