Existenzgründungsberatung
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die
- eine Unternehmensgründung planen, oder
- beabsichtigen, sich tätig an einem existierenden Unternehmen zu beteiligen, oder
- in begründeten Ausnahmefällen bereits bis zu einem Jahr lang selbständig sind, wenn die Vollexistenz der Gründung / Beteiligung noch nicht gesichert ist und es sich um ein Mikrounternehmen handelt
Welche Branchen werden gefördert?
- Industrie, Handel, Dienstleistung, Freie Berufe
Was wird gefördert?
Beratung in der (Vor-)Gründungsphase (z.B. Erstellung / Konkretisierung des Businessplans, Marketing- und Vertriebskonzeption, Rentabilitäts-/Finanzierungs-/Liquiditätsplanungen, Vorbereitung und Unterstützung bei Bankgesprächen
Was wird nicht gefördert?
- Steuerberatung
- Rechtsberatung
Wie wird gefördert?
Gefördert wird in Form eines Landeszuschusses zu den Beratungskosten, dadurch Reduzierung des Eigenanteils des Gründers auf EUR 150 je Beratertag. Die Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtrechnungsbetrag (EUR 740 je Beratertag) berechnet und ist nicht förderfähig.
Derzeit können je Gründer bis zu 3 geförderte Beratertage beantragt werden. Bei einer Beratungsdauer von min. 2 Tagen reduziert sich der Eigenanteil einmalig um EUR 150.
Wie wird die Förderung beantragt?
Antragstellung VOR Beratungsbeginn beim RKW
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 23.03.2011





