Fachkundige Stellungnahme
Um bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit zu erhalten, müssen die Gründer eine fachkundige Stellungnahme einreichen, mit der bescheinigt wird, dass der Businessplan der Gründung, die gefördert werden soll, von einer unabhängigen Stelle als "tragfähig" angesehen wird.
Fachkundige Stellen können sein:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Steuerberater
- Banken und Kredit
- Fachverbände
aber auch Unternehmensberater. So sind beispielsweise auch wir vom Fördermittel-Cafe für diese Stellungnahmen von der Agentur für Arbeit zugelassen.
Die Auswahl der fachkundigen Stelle steht dem Gründer grundsätzlich offen, in Ausnahmefällen kann die Agentur für Arbeit eine fachkundige Stellungnahme ablehnen.
Geprüft wird die Plausibilität des Businessplans, der zumindest die üblichen Bestandteile
- Gründungskonzept
- Lebenslauf des Gründers
- Rentabilitätsvorschau
- Kapitalbedarfsplanung
- Liquiditätsplanung
umfassen sollte.


