Förderprogramm Personalentwicklung
Wer wird gefördert?
je nach Maßnahme
- kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten bzw.
- Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
mit Sitz in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
- Coachings zur systematischen Personalentwicklung in kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten sowie
- Coachings zur zielgruppenspezifischen systematischen Personalentwicklung in Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten. Zielgruppen sind an- und ungelernte Beschäftigte, ältere Beschäftigte ab 50 Jahren sowie Wiedereinsteiger, die im Unternehmen beschäftigt sind.
Was wird nicht gefördert?
Leistungen, die über ein Coaching hinausgehen (Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerberatung, u.ä.).
Wieviel wird gefördert?
Zuschuss je Beratertag in Höhe von 50 % auf das Beraterhonorar von maximal EUR 800 je Tag für bis zu maximal 20 Coachingtage (maximaler Zuschuss somit EUR 8.000).
Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
Wie wird die Förderung beantragt?
Antragtellung VOR Beratungsbeginn bei einem Beratungsunternehmen, dessen Qualitätsmanagementsystem entweder
- von einem durch den Deutschen Akkreditierungsrat bzw. dessen Akkreditierungsstellen akkreditierten Zertifizierer oder
- durch das Gütesiegel "ServiceQualität" mindestens in Stufe I
bescheinigt ist.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Seite des ESF Baden-Württemberg, dort findet sich auch eine Liste der beim Wirtschaftsministerium BaWü registrierten Berater / Beratungsunternehmen, mit denen das Coachingprogramm abgerufen werden kann:
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010




