Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Abweichend zu den "normalen" Bestimmungen des Programms Gründercoaching Deutschland gelten für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus folgende Sonderkonditionen:

Wer wird gefördert?

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr nach der Gründung, wenn Sie die folgenden Leistungen erhalten (haben):

  • Gründungszuschuss (§ 57 Sozialgesetzbuch (SGB) III)
  • Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II)
  • Einstiegsgeld (§ 16b SGB II bzw. § 29 SGB II in der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung)
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II), oder
  • sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31.12. 2008 gültigen Fassung)

Welche Branchen werden gefördert?

Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und –makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe, Freie Berufe (mit Ausnahme von Unternehmensberatungen, landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur).

Was wird gefördert?

Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern von Beratern, die in der Beraterbörse der KfW für die Durchführung des Gründercoachings freigeschaltet sind.

Was wird nicht gefördert?

Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich; Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten, die Erarbeitung von EDV-Software, gutachterliche Stellungnahmen.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird in Form eines Zuschusses in Höhe in Höhe von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro (d.h. max. EUR 3.600 Zuschuss).

Die Mehrwertsteuer kann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung für den Antrag stellenden Existenzgründer vorliegt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Antragtellung VOR Beratungsbeginn mit einem Ausdruck des vervollständigten Online-Antragsformulars bei dem jeweiligen Regionalpartner der KfW (je nach Branche i.d.R. die örtliche zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer).

Wo finde ich weitere Informationen?

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