Gründercoaching Deutschland

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer in den ersten 5 Jahren nach Gründung (Gründung muss erfolgt sein, Nachweis durch Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung, o.ä.)
  • hierzu zählt auch die Unternehmensübernahme oder eine tätige Beteiligung (Geschäftsführungsfunktion und Beteiligung iHv mind. 10%)

Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit gelten besondere Bestimmungen.

Welche Branchen werden gefördert?

Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und –makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe, Freie Berufe (mit Ausnahme von Unternehmensberatungen, landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur).

Was wird gefördert?

Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern von Beratern, die in der Beraterbörse der KfW für die Durchführung des Gründercoachings freigeschaltet sind.

Was wird nicht gefördert?

Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich; Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten, die Erarbeitung von EDV-Software, gutachterliche Stellungnahmen.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird in Form eines Zuschusses in Höhe in Höhe von 50 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro (d.h. max. EUR 3.000 Zuschuss).

Maximal förderfähiges Tageshonorar des Beraters: EUR 800.

Die Mehrwertsteuer kann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung für den Antrag stellenden Existenzgründer vorliegt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Antragtellung VOR Beratungsbeginn mit einem Ausdruck des vervollständigten Online-Antragsformulars bei dem jeweiligen Regionalpartner der KfW (je nach Branche i.d.R. die örtliche zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer).

Wo finde ich weitere Informationen?

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