Gruppenbeteiligungen an Auslandsmessen

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
  • Angehörige der Freien Berufe

mit Sitz in Baden-Württemberg

  • im Falle einer Veranstaltung innerhalb der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR und weniger als 50 Beschäftigten
  • bei Veranstaltungen in anderen Ländern mit einem Vorjahresumsatz von max. 50 Mio. EUR bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EURund weniger als 250 Mitarbeitern

erwirtschaftet haben.

Was wird gefördert?

Gemeinschaftliche Beteiligungen an Messen und Ausstellungen im Ausland, die

aufgeführt sind, wenn sich mind. 3 Unternehmen an der gleichen Auslandsmesse beteiligen und je einen Fördervertrag abschließen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschusses

  • bis zu 50% der Ausgaben für die Standflächenmiete oder
  • bis zu 50% der Ausgaben für einen Komplettstand bei Ausführung des Standbaus (Standfläche und Standbau wird vom Messeveranstalter als eine Einheit ausgeschrieben).

Die maximale Förderhöhe beträgt 3.000 EUR bei Messen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, in allen übrigen Ländern 6.000 EUR.

Die Förderung ist auf maximal fünf Förderungen je Unternehmen begrenzt (eine Förderung pro Kalenderjahr mit Anrechnung seit dem Jahr 2002).

Wie ist die Förderung zu beantragen?

Antragstellung spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Baden-Württemberg International.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Andrea Schneider

Andrea Schneider


Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2012

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