Informations- und Schulungsveranstaltungen, Workshops
Wer wird gefördert?
Veranstalter von förderfähigen Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops (Organisationen der Wirtschaft, z. B. Kammern und Verbände, Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer schulen bzw. beraten).
Was wird gefördert?
Informations- und Schulungsveranstaltungen (z. B. Seminare, Erfahrungsaustausch-Tagungen, Inhouse-Seminare für Unternehmer/-innen, Führungs- und Fachkräfte sowie Existenzgründer/-innen) sowie Workshops
Mindestdauer der Veranstaltung: 6 Stunden (kann auf mehrere Tage verteilt sein).
Wieviel wird gefördert?
Zuschuss zu den Veranstaltungs- oder Workshopkosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Abrechnung erfolgt für Veranstaltungen auf Stundenbasis, für Workshops teilnehmerbezogen.
Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung.
Voraussetzung ist u.a., dass jeder Veranstaltungsteilnehmer pro Tag (6 Stunden) mindestens 10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) Teilnahmegebühr bezahlt und eine Erfolgskontrolle sowie ein Teilnehmerstammblatt ausfüllt.
Wie wird die Förderung beantragt?
Antragstellung spätestens einen Monat NACH Durchführung der Veranstaltung bei einer der zugelassenen Leitstellen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 15.09.2011




