Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Wer wird gefördert?
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, die max. 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von max. 20 Mio. EUR vorweisen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Welche Branchen werden gefördert?
Gewerbliche Wirtschaft, freie Berufe.
Was wird gefördert?
- Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie die wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen.
- Förderfähig sind Ausgaben für Leistungen externer, vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg akzeptierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen (öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung, z.B. Hochschulen, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Unternehmen der Steinbeiss-Stiftung u.ä.).
Was wird nicht gefördert?
"Klassische" Unternehmensberatung, Aufwendungen für Marketing, Vertrieb, Personalaufwand u.ä.
Wieviel wird gefördert?
- Innovationsgutschein "A": 80 % der förderfähigen Ausgaben für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, max. EUR 2.500
- Innovationsgutschein "B": 50 % der förderfähigen Ausgaben für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, max. EUR 5.000
Beide Gutscheine sind kombinierbar.
Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
Wie wird die Förderung beantragt?
Beantragung VOR Abschluß eines Vertrages mit dem FuE-Dienstleister
Wo finde ich weitere Informationen?
- Innovationsgutscheine
- Newcome-Internetportal
- Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, hier insbesondere unter "Informationsmaterial" -> "Innovation und Technologie" die Broschüre "Vertragsforschung für die Wirtschaft"
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 11.04.2011




