Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum

Wer wird gefördert?

  • Frauen in der Landwirtschaft
  • Frauen im Ländlichen Raum
  • Modellprojekte, die Beschäftigungs- oder Einkommensfelder für Frauen im Ländlichen Raum sichern und erschließen

Qualifizierungsmaßnahmen, Unterrichtskonzepte

  • Unterrichtskonzepte mit geeigneten Fachinhalten und kompetenten Referentinnen und Referenten mit mind. 24 Unterrichtseinheiten.
  • Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (z.B. Referentenkosten, Raummiete, Lehr- und Lernmittel) werden als Zuschuss zur Verringerung der Teilnehmergebühren gewährt.

Förderung von Existenzgründerinnen und Unternehmenserweiterungen

  • Existenzgründerinnen, die ein innovatives Unternehmenskonzept vorlegen und eine entsprechende berufliche Vorbildung oder angemessene Berufserfahrung nachweisen, können bis zu 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben (z.B. Durchführbarkeitsstudien, Inventar einschließlich Software, Lizenzen), maximal 80.000 EUR, als Zuschuss erhalten.
  • Unternehmenserweiterungen von Frauen, die ein Kleinstunternehmen gegründet haben und im Hinblick auf weiteres Unternehmenswachstum oder Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen ihr Unternehmen erweitern möchten, werden vorrangig gefördert.

Netzwerkorganisationen

  • Netzwerkorganisationen von Frauen, die eine Satzung vorlegen und eine Projektkoordinatorin einstellen. Für die Projektkoordination muss eine Stellenbeschreibung erarbeitet werden. Zuschüsse betragen im ersten und zweiten Jahr nach der Gründung jeweils 50%, im dritten Jahr 25% und im vierten Jahr 15% der zuwendungsfähigen Personalkosten und maximal 26.000 EURO an Sachkosten.

Wie wird die Förderung beantragt?

Informationen und Förderanträge bei den zuständigen "Unteren Landwirtschaftsbehörden" bzw. den Regierungspräsidien.

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Andrea Schneider

Andrea Schneider


Zuletzt aktualisiert am: 06.10.2011

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