KfW-Programm Erneuerbare Energien
Wer kann den Kredit beantragen?
- Privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung
- Privatpersonen
- Freiberufler
- Landwirte
- gemeinnützige Organisationen
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder in der Sanierung sind von der Beantragung ausgeschlossen.
Für Kleine Unternehmen (KU) gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Programmteil Premium.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland
Was kann mitfinanziert werden?
Programmteil "Standard":
Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bzw. kombinierten Strom-/Wärmeerzeugung gemäß EEG, bspw. in
- Windkraft
- Photovoltaik
- Geothermie
- Wasserkraft
- Biogas / Biomasse
Programmteil "Premium":
Investitionen gem. der Förderrichtlinie des BMU zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt:
- Große Solarkollektoranlagen ab 40m²
- Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung ab 100kW
- Wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen bis 2 MW Nennwärmeleistung
- Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- etc.
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen
- Prototypen
- gebrauchte Anlagen
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- i.d.R. max. EUR 10 Mio je Vorhaben
Finanzierungsanteil
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen
Kreditlaufzeiten
- bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
- bei einer technischen / ökonomischen Nutzungsdauer der Investitionen von mehr als 10 Jahren ist eine Laufzeit von 20 Jahren / höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
Zinsen
- Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
- Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit (bzw. für die ersten 10 Jahre bei 20jähriger Laufzeit)
- Auszahlung: 96 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
- Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist möglich.
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
Wo finde ich weitere Informationen?
- Merkblatt der KfW zum Programm "Erneuerbare Energien"
- Merkblatt der KfW zum Programmteil "Standard"
- Merkblatt der KfW zum Programmteil "Premium"
- Aktuelle Konditionen der KfW-Kredite
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
![]() |
Zuletzt aktualisiert am: 30.09.2010



