KfW-Programm Erneuerbare Energien

Wer kann den Kredit beantragen?

  • Privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung
  • Privatpersonen
  • Freiberufler
  • Landwirte
  • gemeinnützige Organisationen

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder in der Sanierung sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Für Kleine Unternehmen (KU) gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Programmteil Premium.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

  • Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland

Was kann mitfinanziert werden?

Programmteil "Standard":

Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bzw. kombinierten Strom-/Wärmeerzeugung gemäß EEG, bspw. in

  • Windkraft
  • Photovoltaik
  • Geothermie
  • Wasserkraft
  • Biogas / Biomasse

Programmteil "Premium":

Investitionen gem. der Förderrichtlinie des BMU zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt:

  • Große Solarkollektoranlagen ab 40m²
  • Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung ab 100kW
  • Wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen bis 2 MW Nennwärmeleistung
  • Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • etc.

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen
  • Prototypen
  • gebrauchte Anlagen

Konditionen / Umfang

Kreditbetrag

  • i.d.R. max. EUR 10 Mio je Vorhaben

Finanzierungsanteil

  • bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen

Kreditlaufzeiten

  • bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
  • bei einer technischen / ökonomischen Nutzungsdauer der Investitionen von mehr als 10 Jahren ist eine Laufzeit von 20 Jahren / höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

Zinsen

  • Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
  • Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit (bzw. für die ersten 10 Jahre bei 20jähriger Laufzeit)
  • Auszahlung: 96 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
  • Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS

Tilgung

  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
  • Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist möglich.

Sicherheiten

  • individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner


Zuletzt aktualisiert am: 30.09.2010

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