KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen
Anträge können noch bis zum 31.12.2010 (Posteingang bei der KfW) gestellt werden.
Wer kann den Kredit beantragen?
Selbständige, Freiberufler und etablierte Unternehmen (Gruppenumsatz max. EUR 500 Mio.), die sich zum Stichtag 01.07.2008 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben (falls die in der Zwischenzeit eingetretenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zurückzuführen sind, ist dennoch eine Förderung möglich).
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Investitionen von im In- und Ausland ansässigen Unternehmen in Deutschland
Was kann mitfinanziert werden?
- Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, sowie Betriebsmittel
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- max. EUR 50.000.000 je Vorhaben
- bei Betriebsmitteln maximal 30 % der letzten Bilanzsumme bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen max. 30 % des letzten Jahresumsatzes (in der Variante "Standard"); 50 % der letzten Bilanzsumme bzw. bei nicht bilanzierenden Unternehmen max. 50 % des letzten Jahresumsatzes (in der Variante "flexibel")
- bei Investitionen max. EUR 150.000.00 je Unternehmensgruppe / Konzern
Finanzierungsanteil
- Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs
Kreditlaufzeiten
- Investitionen max. 8 Jahre bei max. 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
- langlebige Investitionsgüter: max. 20 Jahre bei max. 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
- Betriebsmittel: max. 5 Jahre bei max. 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (Variante "Standard") bzw. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre (Variante "flexibel")
- bei Laufzeiten bis zu 3 Jahren sind auch endfällige Darlehens möglich
- Mindestlaufzeit: 1 Jahr
Zinsen
- Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
- Zinsbindung: Bei Krediten mit bis zu 5 Jahren Laufzeit wahlweise 3 oder 5 Jahre. Bei Kreditlaufzeiten über 5 Jahre wahlweise 3, 5 oder 8 Jahre.
- Auszahlung: 100 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
- Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist zulässig gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
- In der Betriebsmittelvariante "Flexibel" sind Sondertilgungen während der ersten Zinsbindungsfrist möglich
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
- Haftungsfreistellung der Hausbank auf Antrag möglich (bei Investitionen 50 oder 90%, bei Betriebsmitteln 60%)
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
Wo finde ich weitere Informationen?
- Merkblatt der KfW zum KfW-Sonderprogramm - Mittelständische Unternehmen
- Aktuelle Konditionen der KfW-Kredite
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 14.10.2010




