KfW-Unternehmerkredit
Wer kann den Kredit beantragen?
Gründer, Freiberufler, Selbständige und etablierte Unternehmen (Gruppenumsatz max. EUR 500 Mio.), die sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Für Unternehmen gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Rahmen dieses Programms.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Investitionen von in Deutschland ansässigen Unternehmen im In- und Ausland
Was kann mitfinanziert werden?
- Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, sowie Betriebsmittel
Im KMU-Fenster sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- gewerbliche Baukosten,
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
- die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
- Kosten für erste Messeteilnahmen.
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- Programmteil A: max. EUR 10.000.000 je Vorhaben
- Programmteil B: max. EUR 4.000.000 je Vorhaben, davon jeweils 50% als klassisches Darlehen, 50% als Nachrangtranche
Finanzierungsanteil
- Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs
Kreditlaufzeiten - Programmteil A
- bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
- bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, wenn mindestens 2/3 der Kosten auf Grunderwerb, Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen
- Betriebsmittelinvestitionen: 5 Jahre / max. 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
Laufzeiten - Programmteil B
- beide Tranchen laufen 10 Jahre
- die Nachrangtranche ist 7 Jahre tilgungsfrei
- für die Fremdkapitaltranche kann auf Antrag eine tilgungsfreie Anlaufphase von 2 Jahren vereinbart werden
Zinsen
- Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
- Zinssatz ist fest für 10 Jahre, bei endfälligen Darlehen für die gesamte Laufzeit, bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren entweder für 10 Jahre oder gesamte Laufzeit
- Auszahlung: 100 %
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
- Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
- Programmteil A: 50%ige Haftungsfreistellung der Hausbank möglich, wenn das Unternehmen länger als 2 Jahre existiert
- Programmteil B: Für die Nachrangtranche erhält die Hausbank eine 100%ige Haftungsfreistellung durch die KfW. Für die Fremdkapitaltranche sind die Sicherheiten indiduell zwischen Hausbank und Kreditnehmer zu vereinbaren
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank