KfW-Unternehmerkredit

Wer kann den Kredit beantragen?

Gründer, Freiberufler, Selbständige und etablierte Unternehmen (Gruppenumsatz max. EUR 500 Mio.), die sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Für Unternehmen gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Rahmen dieses Programms.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

  • Investitionen von in Deutschland ansässigen Unternehmen im In- und Ausland

Was kann mitfinanziert werden?

  • Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, sowie Betriebsmittel

Im KMU-Fenster sind folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • gewerbliche Baukosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
  • die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Konditionen / Umfang

Kreditbetrag

  • Programmteil A: max. EUR 10.000.000 je Vorhaben
  • Programmteil B: max. EUR 4.000.000 je Vorhaben, davon jeweils 50% als klassisches Darlehen, 50% als Nachrangtranche

Finanzierungsanteil

  • Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs

Kreditlaufzeiten - Programmteil A

  • bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, wenn mindestens 2/3 der Kosten auf Grunderwerb, Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen
  • Betriebsmittelinvestitionen: 5 Jahre / max. 1 tilgungsfreies Anlaufjahr

Laufzeiten - Programmteil B

  • beide Tranchen laufen 10 Jahre
  • die Nachrangtranche ist 7 Jahre tilgungsfrei
  • für die Fremdkapitaltranche kann auf Antrag eine tilgungsfreie Anlaufphase von 2 Jahren vereinbart werden

Zinsen

  • Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
  • Zinssatz ist fest für 10 Jahre, bei endfälligen Darlehen für die gesamte Laufzeit, bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren entweder für 10 Jahre oder gesamte Laufzeit
  • Auszahlung: 100 %
  • Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS

Tilgung

  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
  • Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Sicherheiten

  • individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
  • Programmteil A: 50%ige Haftungsfreistellung der Hausbank möglich, wenn das Unternehmen länger als 2 Jahre existiert
  • Programmteil B: Für die Nachrangtranche erhält die Hausbank eine 100%ige Haftungsfreistellung durch die KfW. Für die Fremdkapitaltranche sind die Sicherheiten indiduell zwischen Hausbank und Kreditnehmer zu vereinbaren

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank

Wo finde ich weitere Informationen?

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