KfW-Unternehmerkredit
Wer kann den Kredit beantragen?
Gründer, Freiberufler, Selbständige und etablierte Unternehmen (Gruppenumsatz max. EUR 500 Mio.), die sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
Für Unternehmen gem. KMU-Definition der EU gibt es eine zusätzlich Zinsvergünstigung im Rahmen dieses Programms.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Investitionen von in Deutschland ansässigen Unternehmen im In- und Ausland
Was kann mitfinanziert werden?
- Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, sowie Betriebsmittel
Im KMU-Fenster sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- gewerbliche Baukosten,
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
- die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
- Kosten für erste Messeteilnahmen.
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- max. EUR 10.000.000 je Vorhaben
Finanzierungsanteil
- Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs
Kreditlaufzeiten
- bis zu 10 Jahren/höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- bis zu 5 Jahren/höchstens 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
- endfälliges Darlehen: Laufzeit 12 Jahre
- bei Grundstücks-/Gebäudeinvestitionen Laufzeit von 20 Jahre / 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
- Betriebsmittelinvestitionen: 5 Jahre / max. 1 tilgungsfreies Anlaufjahr
Zinsen
- Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes
- Zinssatz ist fest für 10 Jahre, bei endfälligen Darlehen für die gesamte Laufzeit, bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren entweder für 10 Jahre oder gesamte Laufzeit
- Auszahlung: 96 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
- Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der Zinsbindugsphase ausgeschlossen.
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
- 50%ige Haftungsfreistellung der Hausbank möglich, wenn das Unternehmen länger als 2 Jahre existiert
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 20.09.2010




