Kleine und mittlere Unternehmen
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (ermittelt in Vollzeitarbeitskräften) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR (einschließlich aller verbundenen Unternehmen). Verbunden sind u. a. Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen.
Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25% oder mehr des Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden (davon ausgenommen sind bestimmte öffentlichen Anteilseigner, wie z.B. staatliche Beteiligungsgesellschaften).
Innerhalb der KMU-Definition wird weiter unterteilt in Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen (Mikrounternehmen). Eine ausführlichere Beschreibung der Grenzwerte und Berechnungsbeispiele, auch hinsichtlich der Definitionen der "verbunden Unternehmen" und "Partnerunternehmen" kann auf der Webseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.
Ebenfalls empfehlenswert ist das Prüf- und Berechnungsschema der KfW, mit dem die Einhaltung der Grenzwerte für das eigene Unternehmen überprüft werden kann:


