L-Bank - Gründung und Festigung (GuW)

Wer kann den Kredit beantragen?

Existenzgründer und Unternehmen gem. KMU-Definition der EU bis zu 8 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

  • alle Formen der Existenzgründung und Existenzfestigung
  • Investitionsvorhaben

Was kann mitfinanziert werden?

  • Kosten für Investitionsmaßnahmen
  • Warenlager
  • Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile

Konditionen / Umfang

Kreditbetrag

  • max. EUR 2.000.000 (mind. EUR 5.000)
  • max. EUR 300.000 bei endfälligen Darlehen

Finanzierungsanteil

  • Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs

Maximale Kreditlaufzeit

  • max. 20 Jahre / 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • endfällige Darlehen: 12 oder 20 Jahre

Zinsen

  • Zinsbindung für gesamte Laufzeit (Ausnahme: 20 Jahre endfälliges Darlehen Zinsbindung von 10 Jahren)
  • Zinszahlung: vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
  • Auszahlung: 98 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat ab 1 Jahr nach Zusagedatum
  • Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS

Tilgung

  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
  • Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Sicherheiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner


Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010

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