L-Bank - Gründung und Festigung (GuW)
Wer kann den Kredit beantragen?
Existenzgründer und Unternehmen gem. KMU-Definition der EU bis zu 8 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- alle Formen der Existenzgründung und Existenzfestigung
- Investitionsvorhaben
Was kann mitfinanziert werden?
- Kosten für Investitionsmaßnahmen
- Warenlager
- Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- max. EUR 2.000.000 (mind. EUR 5.000)
- max. EUR 300.000 bei endfälligen Darlehen
Finanzierungsanteil
- Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs
Maximale Kreditlaufzeit
- max. 20 Jahre / 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
- endfällige Darlehen: 12 oder 20 Jahre
Zinsen
- Zinsbindung für gesamte Laufzeit (Ausnahme: 20 Jahre endfälliges Darlehen Zinsbindung von 10 Jahren)
- Zinszahlung: vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
- Auszahlung: 98 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat ab 1 Jahr nach Zusagedatum
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
- 50%ige Haftungsfreistellung der Hausbank auf Antrag möglich (Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg "GuW50")
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung der L-Bank zum Programm Gründung und Festigung
- Merkblatt der L-Bank zum Programm Gründung und Festigung (pdf)
- Konditionenübersicht der L-Bank (pdf)
- Kreditantragsformular (pdf)
- DeMinimis-Erklärung (pdf)
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010



