L-Bank - Liquiditätshilfeprogramm
Wer kann den Kredit beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit i.d.R. maximal 500 Mitarbeitern
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Konsolidierungen
- Betriebsübernahmen
Was kann mitfinanziert werden?
- Kosten für Investitionsmaßnahmen
- Warenlager
- Übernahmepreis für das Unternehmen oder für Unternehmensanteile
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- kein Höchstbetrag, mind. EUR 10.000
Finanzierungsanteil
- Bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs
Maximale Kreditlaufzeit
- 2 bis 8 Jahre, abhängig vom Förderschwerpunkt, in Einzelfällen auch länger
- bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- bei Laufzeiten bis zu 4 Jahren auch endfällige Varianten
Zinsen
- Zinsbindung für gesamte Laufzeit (Ausnahme: 20 Jahre endfälliges Darlehen Zinsbindung von 10 Jahren)
- Zinszahlung: vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
- Auszahlung: 99 %
- Bereitstellungsprovision: 3 % p.a. ab 3 Monaten nach Zusagedatum
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
- Übernahme einer Bürgschaft (Haftungsfreistellung) durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg auf Antrag möglich (aus dem Programm "Li50")
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung der L-Bank zum Programm Liquiditätshilfe
- Merkblatt der L-Bank zum Programm Gründung und Festigung (pdf)
- Konditionenübersicht der L-Bank (pdf)
- Kreditantragsformular (pdf)
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010




