L-Bank - Technologieförderprogramm

Wer kann den Kredit beantragen?

Mittelständische Unternehmen mit i.d.R. bis zu 300 Mitarbeitern.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg zur

  • Einführung neuer Produktionsverfahren
  • Aufnahme neuer Produkte in das Produktionsprogramm

Das Produkt bzw. Produktionsverfahren muss für das Unternehmen neu, jedoch nicht im Unternehmen selbst entwickelt worden sein. Die Einführung der Technologie sollte noch mit technischen Risiken verbunden sein.

Was kann mitfinanziert werden?

  • Kosten für Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte
  • Kosten für betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen
  • Kosten für einen Projektleiter in der Einführungsphase
  • Aufwendungen zur Markterschließung
  • sowie nur bei der Einführung neuer Produkte Kosten für externe Marktanalysen, Demonstrationsanlagen und eine Null-Serie

Was kann nicht finanziert werden?

  • Die Forschung und Entwicklung des Produkts / Produktionsverfahrens selbst

Konditionen / Umfang

Kreditbetrag

  • max. EUR 5.000.000 (mind. EUR 10.000)

Finanzierungsanteil

  • Bis zu 75% der förderfähigen Investitionen

Maximale Kreditlaufzeit

  • max. 10 Jahre / 2 tilgungsfreie Anlaufjahre

Zinsen

  • Zinsbindung für gesamte Laufzeit
  • Zinszahlung: vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
  • Auszahlung: 98 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat ab 1 Jahr nach Zusagedatum
  • Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS

Tilgung

  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
  • Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Sicherheiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner

Reinhard Stück

Reinhard Stück


Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010

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