L-Bank - Umweltschutz- und Energiesparprogramm

Wer kann den Kredit beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition.

Welche Vorhaben können unterstützt werden?

Umweltschutzmaßnahmen

  • Luftreinhaltung und Lärmschutz
  • Gewässerschutz
  • Ressourcenschonung und umweltverträgliche Entsorgung

Energiesparmaßnahmen

  • Energiesparende Produktion
  • Erneuerbare Energieträger (keine Förderung erneuerbarer Energieträger, wenn eine erhöhte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlt wird).
  • Energetische Sanierung von Gebäuden

Was kann mitfinanziert werden?

  • Investitionskosten für Maschinen, Anlagen, Geräte
  • Kosten für bauliche Maßnahmen, wenn für den Betrieb der Anlagen notwendig
  • Kosten für Baumaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung von Gebäuden

Konditionen / Umfang

Kreditbetrag

  • max. EUR 5.000.000 (mind. EUR 10.000)

Finanzierungsanteil

  • Bis zu 75% der förderfähigen Investitionen

Maximale Kreditlaufzeit

  • max. 20 Jahre / 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

Zinsen

  • Zinsbindung für gesamte Laufzeit (max. 10 Jahre bei 20jähriger Laufzeit)
  • Zinszahlung: vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
  • Auszahlung: 96 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat ab 1 Jahr nach Zusagedatum
  • Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS

Tilgung

  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
  • Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Sicherheiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank

Wo finde ich weitere Informationen?

 

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