L-Bank - Umweltschutz- und Energiesparprogramm
Wer kann den Kredit beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
Umweltschutzmaßnahmen
- Luftreinhaltung und Lärmschutz
- Gewässerschutz
- Ressourcenschonung und umweltverträgliche Entsorgung
Energiesparmaßnahmen
- Energiesparende Produktion
- Erneuerbare Energieträger (keine Förderung erneuerbarer Energieträger, wenn eine erhöhte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlt wird).
- Energetische Sanierung von Gebäuden
Was kann mitfinanziert werden?
- Investitionskosten für Maschinen, Anlagen, Geräte
- Kosten für bauliche Maßnahmen, wenn für den Betrieb der Anlagen notwendig
- Kosten für Baumaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung von Gebäuden
Konditionen / Umfang
Kreditbetrag
- max. EUR 5.000.000 (mind. EUR 10.000)
Finanzierungsanteil
- Bis zu 75% der förderfähigen Investitionen
Maximale Kreditlaufzeit
- max. 20 Jahre / 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
Zinsen
- Zinsbindung für gesamte Laufzeit (max. 10 Jahre bei 20jähriger Laufzeit)
- Zinszahlung: vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende
- Auszahlung: 96 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat ab 1 Jahr nach Zusagedatum
- Ermittlung des Zinssatzes nach dem RGZS
Tilgung
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre gleich hohe vierteljährliche Raten
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Sicherheiten
- individuelle Vereinbarung zwischen Hausbank und Kreditnehmer
- 60%ige Haftungsfreistellung der Hausbank auf Antrag möglich (Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg "Umwelt60")
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung der L-Bank zum Umweltschutz- und Energiesparprogramm
- Konditionenübersicht der L-Bank (pdf)
- Kreditantragsformular (pdf)