BBBW / MBG Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung
Gemeinschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg
Wer kann die Förderung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Kriterien sowie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger mit einem Erfolg versprechenden Geschäftskonzept und Investitionsort in Baden-Württemberg.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf.
Konditionen / Umfang
Kombination aus stiller Beteiligung und Bürgschaft
Finanzierungsvolumen
- mind. EUR 100.000
- max. EUR 500.000
- vom Finanzierungsvolumen werden 25% als stille Beteiligung zur Verfügung gestellt
- für das Darlehen (75% des Finanzierungsvolumens) wird eine Bürgschaft in Höhe von 50 oder 70% des Darlehensbetrags übernommen.
Laufzeit
- Kreditanteil: je nach Förderkreditlaufzeit zwischen 5 und 20 Jahre.
- Stille Beteiligung: entsprechend MBG-Programm zwischen 7 und 10 Jahre.
Bearbeitungsgebühr
- für die Bürgschaft: einmalig 1 % der genehmigten Bürgschaft;
- für die Beteiligung: einmalig 0,75 % bzw. 1,25 % der genehmigten Beteiligung (abhängig vom Beteiligungsprogramm).
Konditionen
- jährliche Bürgschaftsprovision i.d.R. 1 % des noch ausstehenden Kreditbetrags nach risikogerechtem Zinssystem
- jährliche Beteiligungsvergütung nach VDB-Rating bzw. Standardkonditionen entsprechend MBG-Programm
Kombination mit anderen Programmen
Das Kombi-Programm kann wiederum kombiniert werden mit den L-Bank-Programmen
- Liquiditätshilfeprogramm
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Gründung und Festigung
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Mittelstandskredit
- Technologieförderprogramm
Wie erfolgt die Antragstellung?
- bei einer 50%igen Bürgschaft: Antrag über die Hausbank an die L-Bank
- bei eienr 70%igen Bürgschaft: Antrag über die Hausbank an Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und MBG