MBG - Beteiligung bei Existenzgründung und -festigung
Wer kann die Beteiligung erhalten?
ExistenzgründerInnen und junge Unternehmen (bis 3 Jahre nach Gründung) aus allen Branchen, die die KMU-Kriterien erfüllen und deren Konzept als Erfolg versprechend eingestuft wird.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
Mitfinanzierung der im Rahmen mit der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (bis 3 Jahre) entstehenden Kosten, Investitionen und Betriebsmittel
Konditionen
Umfang der stillen Beteiligung
- Zwischen EUR 50.000 und EUR 250.000 (in Einzelfällen auch darüber hinaus)
- Höhe orientiert sich u. a. auch an den Eigenmitteln des Gründers
Sicherheiten
- Persönliche (Teil-)Garantie der Gründer
Laufzeit
- 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich
Beteiligungsvergütung
- Jahr 1-3: Festvergütung: 5,75 % p. a. zzgl. 1,0 % p. a. gewinnabhängig
- Jahr 4-6: Festvergütung: 6,25 % p. a. zzgl. 1,5 % p. a. gewinnabhängig
- Ab Jahr 7: Festvergütung: 7,5 % p. a. zzgl. 1,5 % p. a. gewinnabhängig
Bearbeitungsgebühr
- 1,0 % der genehmigten Beteiligung (bei gleichzeitiger Verbürgung eines Kredites 0,75 %)
Wie erfolgt die Antragstellung?
Antrag direkt bei der MBG.
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010



