MBG - Beteiligung bei Unternehmensnachfolge
Wer kann die Beteiligung erhalten?
Betriebsübernehmer und tätige Beteiligungen in allen Branchen nach KMU-Kriterien, deren Übernahmekonzept als Erfolg versprechend und deren Kaufpreis als angemessen eingestuft wird.
Das Unternehmen darf sich nicht mehrheitlich im Besitz eines reinen Finanzinvestors befinden.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme/tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (auch Kaufpreis) in Verbindung mit einer Existenzgründung.
Konditionen
Umfang der stillen Beteiligung
- Zwischen EUR 50.000 und EUR 750.000
- Höhe orientiert sich u. a. auch an den Eigenmitteln des Gründers und dem EK der übernommenen Firma
Sicherheiten
- Persönliche (Teil-)Garantie der Gründer
Laufzeit
- 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich
Beteiligungsvergütung
- Jahr 1-3: Festvergütung: 5,25 % p. a. zzgl. 1,0 % p. a. gewinnabhängig
- Jahr 4-6: Festvergütung: 6,25 % p. a. zzgl. 1,5 % p. a. gewinnabhängig
- Ab Jahr 7: Festvergütung: 7,5 % p. a. zzgl. 1,5 % p. a. gewinnabhängig
Bearbeitungsgebühr
- 1,0 % der genehmigten Beteiligung (bei gleichzeitiger Verbürgung eines Kredites 0,75 %)
Wie erfolgt die Antragstellung?
Antrag direkt bei der MBG.
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010



