MBG - Genussrechtsprogramm
Wer kann die Beteiligung erhalten?
Mittelständische Unternehmen aller Branchen mit einem Umsatzvolumen von EUR 5 Mio. bis EUR 150 Mio.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Wachstumsmaßnahmen
- Kapazitätserweiterungen
- Investitionen
- Regelung der Unternehmensnachfolge
- In Einzelfällen auch Umschuldungsmaßnahmen
Konditionen
Bereitstellung von nachrangigem Genussrechtskapital (bilanziell: Eigenkapital, steuerlich Fremdkapital), für das die MBG eine anteilige Refinanzierung durch die KfW erhält..
Umfang
- zwischen EUR 500.000 und EUR 2,5 Mio
- in Abhängigkeit der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens
Sicherheiten
- keine
Laufzeit
- 7 Jahre
- keine vorzeitige Rückzahlung möglich
Beteiligungsvergütung
- Bonitätsabhängige Festvergütung
- zzgl. gewinnabhängige Vergütung von max. 5% p.a.
Bearbeitungsgebühr
- 1,0 % des Genussrechtskapitals, max. EUR 25.000
Wie erfolgt die Antragstellung?
Antrag direkt bei der MBG.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung der MBG
- Konditionenübersicht der MBG
- Ansprechpartner der MBG für das Genussrechtsprogramm
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 20.09.2010



