MBG - MBG50
Wer kann die Beteiligung erhalten?
Bestehende Unternehmen aus allen Branchen, die die KMU-Kriterien erfüllen.
Das Unternehmen darf sich nicht mehrheitlich im Besitz eines reinen Finanzinvestors befinden.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Gründungsfinanzierung
- Wachstumsfinanzierung
- Investitionsfinanzierungen
- Betriebsmittel
- Anlauf-/Markteinführungskosten
- Kaufpreise für Übernahmen
- Produktentwicklung
- Forschung und Entwicklung
Umschuldungen, Sanierungsvorhaben und reine Betriebsmittelfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Konditionen
Eine Beteiligung aus diesem Programm ist nur möglich in Verbindung mit einem durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg verbürgten Kredit.
Umfang der stillen Beteiligung
- Zwischen EUR 25.000 und EUR 100.000
- wirtschaftliches Eigenkapital des Unternehmens muss mind. 50% des Beteiligungskapitals betragen
Sicherheiten
- Persönliche (Teil-)Garantie der Gründer
Laufzeit
- 8 Jahre
Beteiligungsvergütung
- Festvergütung: 6,75 % p. a.
- zzgl. 1,5 % p. a. gewinnabhängig
Bearbeitungsgebühr
- 1,0 % der Beteiligung
Wie erfolgt die Antragstellung?
Antrag direkt bei der MBG.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung der MBG
- Konditionenübersicht der MBG
- Ansprechpartner der MBG bei Engagements bis EUR 250.000
- Ansprechpartner der MBG nach Regionen (bei Engagements über EUR 250.000)
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010



