MBG - Technologie- und Innovationsfinanzierung
Wer kann die Beteiligung erhalten?
Etablierte Unternehmen aus allen Branchen, die den KMU-Kriterien entsprechen, mit einem schlüssigen Unternehmenskonzept.
Das Unternehmen darf sich nicht mehrheitlich im Besitz eines reinen Finanzinvestors befinden.
Welche Vorhaben können unterstützt werden?
- Personalkosten
- Materialkosten
- externe FuE-Kosten
- Beratungskosten
- Investitionen für Prototypen
- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)
im Zusammenhang mit Innovationsprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen.
Umfinanzierungen, Umschuldungen, Sanierungsfälle sowie reine Betriebsmittelfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Konditionen
Umfang der stillen Beteiligung
- bis zu EUR 1 Mio.
- bei Kooperation mit der Hausbank in Einzelfällen auch bis EUR 2,5 Mio. möglich
Sicherheiten
- Persönliche (Teil-)Garantie
Laufzeit
- 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich
Beteiligungsvergütung
- Festvergütung in Abhängigkeit der Bonitätseinstufung gem. RGZS
- zzgl. gewinnabhängige Vergütung von 1,5 - 3 % p.a.
Bearbeitungsgebühr
- 1,5 % der genehmigten Beteiligung (bei gleichzeitiger Verbürgung eines Kredites 1,25 %)
Wie erfolgt die Antragstellung?
Antrag direkt bei der MBG.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Programmbeschreibung der MBG
- Konditionenübersicht der MBG
- Ansprechpartner Innovationen / Technologien
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
![]() | ![]() |
Zuletzt aktualisiert am: 17.03.2010




