Mehrwertsteuer
Bei Zuschüssen zu Beratungskosten hat der Zuschussbegünstige i.d.R. die Mehrwertsteuer auf den vollen Rechnungsbetrag des Beraters zu übernehmen.
Bei einem Rechnungsbetrag von beispielsweise 1.000 EUR zzgl. MWSt. und einem Zuschuss von 90% beläuft sich die Gesamtbelastung des Unternehmers auf EUR 290 (Eigenanteil von 10% = EUR 100, Mehrwertsteuer von 19% auf die gesamten EUR 1.000).
Dies ist vor allem dann zu berücksichtigen, wenn der Unternehmer / Gründer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.


