Messeprogramm junge innovative Unternehmen
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen erfüllen,
- und jünger als 10 Jahre sind.
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20% bei den ersten zwei Messebteiligungen bzw. 30% ab der dritten Messebteiligung selbst zu tragen. Der maximale Zuschuss pro Aussteller und Messe beläuft sich auf EUR 7.500 pro Aussteller und Messe.
Wie ist die Förderung zu beantragen?
Antragsstellung spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an.
Gleichzeitig hat der Aussteller einen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim BAFA einzureichen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 27.01.2012



