Mikrounternehmen (Kleinstunternehmen)
Mikrounternehmen sind gemäß EU-Definition diejenigen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (ermittelt in Vollzeitarbeitskräften) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro


