Nachrangiges Darlehen / Nachrangtranche
Nachrangige Darlehen sind Darlehen, die bei Zahlungsunfähigkeit / Insolvenz dem "normalen" Fremdkapital nachgeordnet bedient werden, also in der Reihenfolge, in der die Kreditforderung üblicherweise zu bedienen gewesen wäre, zurück gestuft werden (sog. "Rangrücktritt").
Erst wenn nach Befriedigung aller "normalen" Gläubiger (Arbeitnehmer, Finanzamt, Sozialversicherung, Lieferanten, Banken, u.a.) noch ein Liquidationserlös verbleibt, werden damit die Gläubiger der "Nachrangdarlehen" bedient.
Diese Darlehen sind bilanziell als Fremdkapital auszuweisen, aus Sicht der Unternehmensbewertung (z.B. auch im Rahmen der Ratingermittlung) jedoch als Zwischenform zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusehen (sog. "Mezzanine"-Kapital).


