Öffentliche Bürgschaft
Öffentliche Bürgschaften werden im Rahmen der Wirtschaftsförderung von Bund, Land und anderen Gebietskörperschaften übernommen, um Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (und auch der freien Berufe) Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu verschaffen, der ihnen ohnen öffentliche Unterstützung verwehrt bliebe.
Bei diesen Bürgschaften übernimmt die öffentliche Hand das Ausfallrisiko des kreditgebenden Instituts (i.d.R. jedoch nur anteilig von zwischen 40 und 80%, das Ausfallrisiko des restlichen Kreditbetrags verbleibt bei der Hausbank).
Diese Bürgschaften (beispielsweise von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg in Verbindung mit den geförderten Kreditprogrammen der L-Bank) dienen der Hausbank dann als sog. "Ersatzsicherheiten", wenn der Kreditnehmer selbst nicht über ausreichend Sicherheiten verfügt, die eine Kreditvergabe rechtfertigen liesse (was bei Gründungen, Investitionen in neue Technologien und ähnlichen Vorhaben regel,äßig der Fall ist).
vgl. hierzu auch Haftungsfreistellung


