Partnerunternehmen
Partnerunternehmen im Sinne der EU-Definition für KMUs sind Unternehmen,
- die mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen halten,
- und/oder wenn ein anderes Unternehmen einen Anteil von mindestens 25 % am zu prüfenden Unternehmenn hält
- sind nicht mit einem anderen Unternehmen verbunden sind, d.h., dass der Anteil an den Stimmrechten in dem anderen Unternehmen (oder umgekehrt) höchstens 50 % beträgt.
Eine ausführlichere Beschreibung der Grenzwerte und Berechnungsbeispiele kann auf der Webseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden. Ebenfalls empfehlenswert ist das Prüf- und Berechnungsschema der KfW, mit dem die Einhaltung der Grenzwerte für das eigene Unternehmen überprüft werden kann:


