Runder Tisch der KfW

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.

Wer wird nicht gefördert?

Unternehmen, die

  • bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben, oder
  • aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden.

Wie wird gefördert?

Das Unternehmen beauftragt einen in der KfW-Beraterbörse für das Programm "Runder Tisch" freigeschalteten Berater mit einer Schwachstellenanalyse ("Unternehmens-Check"). Im Ergebnis unterbreitet der Berater Lösungsvorschläge und stimmt diese mit den Beteiligten ab (z.B. auch unter Einbeziehung der Hausbank(en) und anderen Gläubigern / Lieferanten).

Der Unternehmens-Check umfasst max. 10 Beratertage à 8 Stunden.

Das geförderte Unternehmen trägt die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters und die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen (derzeit 30 cent je km).

Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro pro Beratertag à 8 Stunden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Antragtellung VOR Beratungsbeginn bei dem jeweiligen Regionalpartner der KfW (je nach Branche i.d.R. die örtliche zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer).

Wo finde ich weitere Informationen?

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