SIGNO-KMU-Patentaktion
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes, landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, sowie
- Existenzgründer
die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben und die Forschung und Entwicklung selbst betreiben oder betreiben lassen.
Was wird gefördert?
Ziel des Programms ist es, die Innovationstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu intensivieren, das Wissen über gewerbliche Schutzrechte und wissenschaftlich-technische Informationen zu verbreiten und die wirtschaftliche Vermarktung von Erfindungen zu forcieren. Im Rahmen der KMU-Patentaktion werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Recherche zum Stand der Technik
- Kosten-Nutzen-Analyse
- Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland
- Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung
- Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland
Wie wird gefördert?
Zuschuss von 50% auf die förderfähigen Kosten von max. EUR 16.000 (d.h. Zuschuss je Unternehmen max. EUR 8.000). Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Obergrenzen:
- für die Recherche zum Stand der Technik: 800 EUR
- für eine Kosten-Nutzen-Analyse: 800 EUR
- für die Patentanmeldung beim Deutschen Patentamt: 2.100 EUR
- für die Vorbereitung zur Verwertung einer Erfindung: 1.600 EUR
- für den gewerblichen Rechtsschutz im Ausland: 2.700 EUR
Wie wird die Förderung beantragt?
Anträge für die Teilnahme an der KMU-Patentaktion können bei einem SIGNO-Partner angefordert werden.
Wo finde ich weitere Informationen?
Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:
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Zuletzt aktualisiert am: 13.07.2010



