Turn-Around-Beratung

Wer wird gefördert?

Wer wird nicht gefördert?

Unternehmen,

  • die die Geschäftstätigkeit oder die Zahlungen bereits eingestellt haben
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • deren Geschäftstätigkeit die Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Buchprüfung ist
  • der landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur

Was wird gefördert?

Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen.

Was wird nicht gefördert?

Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatung, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten, die Erarbeitung von EDV-Software, gutachterliche Stellungnahmen.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird in Form eines Zuschusses in Höhe in Höhe von 50 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro (d.h. max. EUR 4.000 Zuschuss).

Maximal förderfähiges Tageshonorar des Beraters: EUR 800.

Die Mehrwertsteuer kann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung für den Antrag stellenden Existenzgründer vorliegt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Antragtellung VOR Beratungsbeginn bei dem jeweiligen Regionalpartner der KfW (je nach Branche i.d.R. die örtliche zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer).

Wo finde ich weitere Informationen?

Ihre Gesprächspartner im Fördermittel-Café:

Volker Langner

Volker Langner


Zuletzt aktualisiert am: 20.09.2010

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