Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen im Sinne der EU-Definition für KMUs sind Unternehmen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;
  • ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;
  • ein Unternehmen kann aufgrund eines zwischen den Unternehmen geschlossenen Vertrags oder durch eine Klausel in der Satzung eines der Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf das andere Unternehmen ausüben;
  • ein Unternehmen kann kraft einer Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter in einem anderen Unternehmen ausüben.

Ein typisches Beispiel für ein verbundenes Unternehmen ist die zu 100 % im Besitz der Muttergesellschaft befindliche Tochtergesellschaft.

Eine ausführlichere Beschreibung der Grenzwerte und Berechnungsbeispiele kann auf der Webseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden. Ebenfalls empfehlenswert ist das Prüf- und Berechnungsschema der KfW, mit dem die Einhaltung der Grenzwerte für das eigene Unternehmen überprüft werden kann:

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