Windhundverfahren
Fördergelder werden von den öffentlichen Stellen (Wirtschaftsministerien des Landes, des Bundes, oder Europäische Kommission) nur in einem vorab definierten Volumen zur Verfügung gestellt. Während der Laufzeit der Programme gilt dann oft (aber nicht zwingend) das "Windhundverfahren", d.h. die Anträge auf Förderung werden in der Reihenfolge der Antragstellung bewilligt.


