Wirtschaftliche Schwierigkeiten
Unternehmen in "wirtschaftlichen Schwierigkeiten" qualifizieren sich in der Regel nicht für die herkömmlichen Programme der Beratungsförderung, mit Ausnahme derjenigen Programme, bei denen dies explizit hervorgehoben wird.
Ganz allgemein wird ein Unternehmen dann als "in Schwierigkeiten" definiert, "wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste einzudämmen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift."
Neben "harten" Messgrößen wie z.B. die Erfüllung der Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens können hier auch "weiche" Größen angewandt werden wie bspw. rückläufige Umsätze, steigende Verluste, steigende Überkapazitäten u.ä.
Unternehmen, die jünger als 3 Jahre sind, sind grundsätzlich nicht als "Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten" qualifiziert, selbst wenn alle anderen Kriterien erfüllt werden. Bei diesen jungen Unternehmen werden diese Probleme als "normalen" Startschwierigkeiten ausgelegt, denen mithilfe der normalen Gründerförderung entgegnet werden soll.


